
Kosten und Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts nach BESA
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Pflegekosten
- Hotelleriekosten
- Betreuungskosten
- Individuelle Auslagen (z.B. Verbrauchsmaterial, Coiffeur, Telefon etc.)
Die Leistungen im Alters- und Pflegeheim
Die Leistungen in den Alters- und Pflegeheimen werden in drei Bereiche unterteilt:
- Pension: In diesem Bereich werden die Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice, Zimmerreinigung und Infrastruktur zusammengefasst.
- Betreuung: Darunter fallen die Leistungen der Betreuung. Beispielsweise der Kontakt mit den Angehörigen, die Unterstützung im Alltag oder Aktivierungsangebote.
- Pflege: In diesem Bereich werden Pflegeleistungen zusammengefasst, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Leistungen werden im Folgenden näher erläutert.
Das entspricht den gesetzlichen Vorschriften und schafft Übersicht.
Was ist BESA?
«BESA» ist die Abkürzung für das «BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem». Mit diesem System werden die Pflegeleistungen erfasst, die nötig werden, wenn Bewohnerinnen und Bewohner infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung bedürfen. Diese Leistungen sind in den Pensions- bzw. Betreuungskosten nicht inbegriffen. Damit die Kosten für die Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alters- und Pflegeheim über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Das Ris arbeitet mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System.
Korrekt und einheitlich
Mit dem BESA-System werden die Pflegeleistungen nach klar vorgegebenen Richtlinien erfasst. Die systematische Eingabe in das elektronische BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem stellt sicher, dass die von den BewohnerInnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Wie funktioniert die BESA-Einstufung?
Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem eingetragen. Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich fundierten, standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen. Daraus resultiert die BESA-Einstufung. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt. Jede dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von 20 Minuten pro Tag (Pflegestufe 0 = 0 Minuten Pflegeaufwand pro Tag, Pflegestufe 1 = 1 bis 20 Minuten pro Tag usw.).
Fünf Pflegethemen schaffen Übersicht
Zur besseren Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in fünf Pflegethemen unterteilt.
- Psychogeriatrische Leistungen: In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt.
- Mobilität, Motorik und Sensorik: Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik.
- Körperpflege: In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Duschen oder Unterstützung beim Toilettengang.
- Essen und Trinken: Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung erfasst, so etwa Unterstützung beim Essen und Trinken, Essensvorbereitung oder Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme.
- Medizinische Pflege: Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise Wundversorgung, Schmerzbekämpfung oder Medikamentenmanagement.
- Querschnittsleistungen: Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit der Ärzten oder das Führen der Pflegedokumentation.
Regelmässige Überprüfung der BESA-Einstufung
Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung muss von der Hausärztin oder vom Hausarzt bestätigt werden.
Wer bezahlt die Pflegeleistungen?
Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Parteien aufgeteilt:
- Krankenkasse (fixer Betrag pro Pflegestufe, aktuell Fr. 8/Stufe und Tag)
- Bewohnerinnen und Bewohner (Die Selbstbeteiligung ist aktuell auf max. Fr. 21.60/Tag begrenzt)
- Herkunfts-Gemeinde (Restfinanzierung)
Weitere Details finden Sie in unserem Dokument 3, Angebote und Preise.
Offen für ein Gespräch
Für allgemeine Fragen oder Unklarheiten bei der BESA-Einstufung stehen Ihnen die zuständige Teamleitung oder die Bereichsleitung Pflege und Betreuung gerne zur Verfügung.