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Jüngere Frau hilft älterer Dame bei der Dokumentenprüfung am Tisch mit Unterlagen und Kaffeetasse.

Transparent und offen: unsere Kosten

Wie teuer ein Aufenthalt bei uns ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Betreuungs- und Pflegeaufwand ab. Hier finden Sie eine Übersicht, die wir auf Wunsch gerne persönlich mit Ihnen besprechen.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus vier Bereichen zusammen:

  • Pflege (alle Kosten, die gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG über die Krankenkassen abgerechnet werden)
  • Betreuung (Begleitung und Beratung, Unterstützung beim Einleben, Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit, Gestaltung der Tagesstruktur etc.)
  • Hotellerie (Unterkunft, Verpflegung, Zimmerreinigung etc.)
  • Individuelle Kosten (Telefon, Coiffeur, Verbrauchsmaterial etc.)
Pflegekraft misst Blutzucker einer Seniorin im Wohnzimmer.

Damit stellen wir sicher, dass wir alle Pflegeleistungen, die wir erbringen, korrekt und einheitlich erfassen.

Jede Patientin und jeder Patient wird dabei in eine der zwölf BESA-Stufen eingeteilt. Je nach Stufe steht dann eine gewisse Zeiteinheit pro Tag für die Pflege zur Verfügung, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken oder für psychogeriatrische Leistungen.

Diese Einteilung wird regelmässig überprüft und kann sich im Lauf der Zeit verändern. Damit jemand umgeteilt wird, muss die Hausärztin oder Hausarzt zustimmen.

Was ist BESA?

Wir rechnen nach BESA (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) ab. Dieses System hilft, die nötigen Pflegeleistungen zu erfassen und systematisieren. Damit die Krankenkassen für die Pflegekosten aufkommen, muss jedes Alters- und Pflegeheim ein Einstufungs- und Abrechnungssystem haben. Wir arbeiten dabei mit dem bewährten, vom Kanton Zürich zugelassenen BESA-System.

Bunter Blumenstrauß in einer Glasvase auf einem weißen Tisch vor Mosaik-Hintergrund.

Damit stellen wir sicher, dass wir alle Pflegeleistungen, die wir erbringen, korrekt und einheitlich erfassen.

Jede Patientin und jeder Patient wird dabei in eine der zwölf BESA-Stufen eingeteilt. Je nach Stufe steht dann eine gewisse Zeiteinheit pro Tag für die Pflege zur Verfügung, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken oder für psychogeriatrische Leistungen.

Diese Einteilung wird regelmässig überprüft und kann sich im Lauf der Zeit verändern. Damit jemand umgeteilt wird, muss die Hausärztin oder Hausarzt zustimmen.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?

Drei Parteien teilen sich die Bezahlung der Pflegeleistungen. Die Krankenkasse übernimmt einen fixen Betrag von aktuell CHF 8 pro Pflegestufe und Tag. Die Bewohnerin oder der Bewohner bzw. die Angehörigen bezahlen den Selbstbehalt von maximal CHF 21.60 pro Tag. Für die restliche Finanzierung kommt die Herkunfts-Gemeinde auf.

Hier finden Sie die Details über die Kosten

In der Taxordnung sind alle Kosten und deren Verteilung übersichtlich aufgelistet. Falls Sie individuelle Fragen haben, wenden Sie sich am besten via 044 397 32 33 oder E-Mail an Michael Buik, unseren Leiter Pflege und Betreuung ad interim.

Taxordnung herunterladen